Der Sieker Friedhof



Die Kirche war und ist der Mittelpunkt eines Kirchdorfes. Um die Kirche herum wurden die Glieder der Gemeinde zu ihrer letzten Ruhe gebettet. Der Kirchhof war der Hof außerhalb der Kirche. Allmählich wurden die Kirchhöfe „eingefriedet“, also befriedet, und dadurch wurde der „Kirchhof“ zum „Friedhof“.


Über viele Jahrhunderte war auch die Sieker Kirche von einem Friedhof umgeben, der die letzte Ruhe-stätte für die Bewohner von Siek sowie aller Dörfer des Kirchspiels bot. Im Laufe der Zeit wurde er allmählich zu klein und um 1955 durch den neuen Friedhof, der über eine Birkenallee mit der Sieker Kirche verbunden ist, ersetzt.
Das Kreuz am Eingang des Friedhofs wird leicht übersehen. Es wurde aus einem Eichstamm gefügt und im Laufe der Jahre so mit Efeu überwachsen, dass es sich kaum noch vom üppigen Grün der Birken abhebt. Aber es ist da, es spricht zwar leise aber doch eindringlich zu uns.
Obwohl der Friedhof sich in der Trägerschaft der Ev. - Luth. Kirche befindet, steht er allen Bewohnern des Kirchspiels – unabhängig von ihrer Konfession - offen. Als gemeinnütziges Wirtschaftsunternehmen darf der Friedhof keinen Gewinn machen und muss über Gebühren finanziert werden.
Unser Friedhof ist ein Ort der letzten Ruhe der Verstorbenen, er soll aber auch ein Ort der Besinnung und der Ruhe für die Hinterbliebenen sein. Es sollte ein Selbstverständlichkeit sein, dass alle Besucher dies respektieren.
Das Erscheinungsbild des Friedhofs wird ganz wesentlich durch die Grabstätten und deren Pflegezustand bestimmt. Wir müssen um Verständnis bitten, dass hierfür einige wenige Regeln bindend eingehalten werden müssen.




Grabmale

Die Grabmale sind der letzte individuelle Gruß der Hinterbliebenen. Ihre Wünsche sollen deshalb so weit als nur irgend möglich respektiert werden. Grenzen müssen dort gesetzt werden, wo ein der Würde des Friedhofs entsprechendes Erscheinungsbild beeinträchtigt oder die Gefühle von Mitmenschen verletzt werden könnten.
Die Grabmale aus Naturstein in guter handwerklicher Ausführung müssen der Würde des Friedhofes entsprechen. Symbole, Darstellungen und Beschriftungen, die Gefühle gläubiger Menschen – unabhängig von ihrem Bekenntnis - verletzen könnten, sind nicht zugelassen.


Findlinge

Da der Friedhof nicht über einen Kran oder sonstiges Hebezeug verfügt, wird aus praktischen Gründen die maximale Größe der Steine dadurch begrenzt, dass sie mit Menschenkraft transportiert, gesetzt und wieder entfernt werden können. Findlinge können nur zugelassen werden, wenn ihre durchschnittlichen Maße, insbesondere ihre Stärke, die bei stehenden Steinen genannten Maße nicht überschreiten, und sie mit Menschenkraft noch gut gehandhabt werden können.

Oberfläche:

Die Oberfläche kann handwerklich rau bearbeitet oder poliert ausgeführt werden.

Schrift:

Erhabene und vertiefte Beschriftung ist ebenso zugelassen wie eine Beschriftung mit Bronze-Buchstaben.

Bilder

Bilder des Verstorbenen in Form emaillierter Plaketten bis zur Größe A5 sind zulässig
Für
Rasen-Reihengräber
in einer durchgehenden Rasenfläche, die mit dem Rasenmäher gepflegt wird, sind nur einheitliche in den Rasen vertieft eingelassene liegende Kissensteine zugelassen. Diese Kissensteine sind handwerklich rau bearbeitet, Ecken und Kanten sind abgerundet. Die Schrift ist vertieft in den Stein eingearbeitet.



Grabstätten

Der Friedhof bietet verschiedene Arten von Grabstätten an.

Wahlgräber und Rasen-Wahlgräber für Erd- und/oder Urnenbestattung

Die gesamte Fläche der Wahlgräber mit einer Größe von etwa 1,25m x 2,5m beim Einzel- bzw. 2,5m x 2,5m beim Doppelgrab sind vom Nutzungsberechtigten anzulegen, zu pflegen und einzufrieden. Die Einfriedigung dieser Gräber ist in einer Flucht mit den anderen Gräbern zu halten.
Rasen-Wahlgräber benötigen dieselbe Grundfläche wie Wahlgräber, Die zu pflegende Fläche und damit der Pflegeaufwand ist jedoch mit etwa 1m x 1,25m beim Einzel- und 2m x 1,25 m beim Doppelgrab wesentlich geringer. Die Einfriedung mit Platten wird einheitlich vom Friedhof erstellt und die Restfläche mit Gras eingesät. Der Rasen wird vom Friedhof regelmäßig gepflegt.

Rasen-Wahlgräber für Urnenbestattung

Diese Wahlgräber haben, was sich auf die Kosten auswirkt, insgesamt einen deutlich kleineren Flächenbedarf, die zu pflegende Fläche entspricht jedoch mit 1m x 1,25m bzw. 2m x 1,25m dem Rasen-Wahlgrab.

Kinder-Erdgräber in einem Hain

Diese Gräber liegen in einem vom Friedhof durch Hecken getrennten Hain. Sie entsprechen einem Rasenwahlgrab. Bestattet werden können Särge bis max. 1,20m Länge. Die zu pflegende Fläche beträgt etwa 0,80 m Breite und 1,00 m Länge. Die Einfassung mit Platten wird einheitlich vom Friedhof erstellt und die Restfläche mit Gras eingesät. Der Rasen wird vom Friedhof regelmäßig gepflegt.

Allgemeine Hinweise zu Bepflanzung und Grabmale

Es ist darauf zu achten, dass keine Bäume oder Büsche mit einer Höhe über 1,25 m Höhe gepflanzt werden, Die Bepflanzung darf andere Gräber nicht beschatten und darf keine Wurzeln haben, die über die Umfriedung der Grabstätte hinausgehen.
Auch wenn die Pflege des Grabes einem Dritten anvertraut wird, ist der Nutzungsberechtigte für den Pflegezustand des Grabes verantwortlich. Bei der Beauftragung eines gewerblich Tätigen bitte wir darauf zu achten, dass er zur Grabpflege auf dem Friedhof zugelassen ist.
Bei den Grabmalen für Wahl- und Rasen-Wahlgräbern sind folgende Maße einzuhalten:

  Stehender Stein Liegender Stein
Einzelgrab Doppelgrab
Höhe 80 – 90 cm 100 – 110 cm 35 bis 50 cm
Breite 40 – 55 cm 55 – 120 cm 35 bis 60 cm
Stärke 12 – 15 cm 15 bis 20 cm 12 bis 15 cm


Wahlweise können auf einem Doppelgrab auch zwei einzelne Steine mit den Abmessungen der Steine für Einzelgräber gesetzt werden.

Rasen-Reihengräber für Erd- oder Urnenbestattung

Ein Rasen-Reihengrab liegt in einer einheitlichen vom Friedhof zu pflegenden Rasenfläche. Es bietet die Möglichkeit eines persönlichen Grabes ohne Pflegeverpflichtung für die Hinter-bliebenen, was in Zeiten wachsender Mobilität immer oft benötigt wird, und zu Kosten, die denen eines anonymen Grabes entsprechen.
Um diese Pflege zu gewährleisten, konnte nur ein einheitliches in die Rasenfläche eingelasse-nes raues Steinkissen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr zugelassen werden. Die Größe dieses Steines beträgt bei Erdgräbern 45 x 55 x 15 cm und bei Urnengräbern 35 x 45 x 12 cm.
Ebenfalls wegen der Erfordernisse der Rasenpflege ist es nicht möglich, dass Blumen, Kränze oder Gestecke u.ä. direkt auf dem Grab niedergelegt werden, hierfür ist ein zentraler Platz innerhalb dieser relativ kleinen und überschaubaren Grabfelder vorgesehen.

Anonyme Bestattungen

Anonyme Erd- und Urnenbestattungen sind in einheitlichen Rasenflächen möglich.
Die Entscheidung für eine anonyme Bestattung ist unwiderruflich und kann nie mehr rückgängig gemacht werden. In den allerwenigsten Fällen wird eine anonyme Bestattung jedoch gewünscht, weil der Verstorbene keine Spuren auf dieser Erde zurücklassen möchte, sondern aus Gründen der Kosten und der Pflegeverpflichtung für das Grab über einen sehr langen Zeitraum.
Vergessen Sie bei der Entscheidung für eine anonyme Bestattung jedoch nicht, dass in den allermeisten Fällen für die Hinterbliebenen die Teilnahme an der Bestattung und die Möglichkeit, am Grab dem Verstorbenen nahe zu sein, äußerst wichtig sind für den Prozess der Trauer und des Wieder-Hineinfindens in den durch den Tod veränderten Alltag.
Mit dem Rasen-Reihengrab bieten wir die Möglichkeit eines persönlichen Grabes, das wegen des Steines nur geringfügig mehr kostet als ein anonymes Grab und den Hinterbliebenen ebenfalls keinerlei Pflegeverpflichtung auferlegt.


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